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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10   

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https://dejure.org/2010,117554
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10 (https://dejure.org/2010,117554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.10.2010 - L 2 LW 14/10 (https://dejure.org/2010,117554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - L 2 LW 14/10 (https://dejure.org/2010,117554)
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  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Das BSG und das BVerfG haben sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer Betriebsabgabe wiederholt befasst und diese stets bejaht (vgl. BVerfG, B.v. 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 - BVerfGE 25, 314, und B.v. 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3; BSG, U.v. 25. Februar 2010 - B 10 LW 1/09 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 5 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).

    Solange die Aufwendungen der Alterskassen im wesentlichen aus den Mitteln des Bundes und nicht aus den Beiträgen der Versicherten gedeckt werden, erhalte das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter, der es rechtfertige, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden (BVerfG, B.v. 15. April 1969, aaO).

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Ausgestaltung der Altersrentenvoraussetzungen seien unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl etwa den Beschluss vom 20. September 1999 - 1 BvR 1750/95 - ) nicht festzustellen.

    Die von ihm getroffene generelle Regelung hielt sich im Rahmen des weiten sozialpolitischen Ermessens, das der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Alterssicherung für Landwirte hatte (vgl. dazu und zum Folgenden - unmittelbar bezogen auf Ausnahmen von der Beitragsverpflichtung -: BVerfG, B. v. 20. September 1999 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Das BSG und das BVerfG haben sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer Betriebsabgabe wiederholt befasst und diese stets bejaht (vgl. BVerfG, B.v. 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 - BVerfGE 25, 314, und B.v. 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3; BSG, U.v. 25. Februar 2010 - B 10 LW 1/09 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 5 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Das BSG und das BVerfG haben sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer Betriebsabgabe wiederholt befasst und diese stets bejaht (vgl. BVerfG, B.v. 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 - BVerfGE 25, 314, und B.v. 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3; BSG, U.v. 25. Februar 2010 - B 10 LW 1/09 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 5 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 LW 3/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Insbesondere verfolge der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Alterssicherung und der Anknüpfung eines Altersrentenanspruchs an die vorausgegangene Betriebsabgabe auch strukturpolitische Ziele in dem Sinne, dass die Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an jüngere Inhaber gefördert werden solle (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 LW 3/07 R - SozR 4-5868 § 1 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Dabei ist allerdings klarzustellen, dass der hohe Zuschussbedarf der landwirtschaftlichen Alterssicherung schwerpunktmäßig durch die ungünstige Zusammensetzung ihrer Beitragszahler- und Versichertenstruktur bedingt ist und dass die seit Inkrafttreten des ALG im Jahre 1995 gesetzlich vorgesehene Relation zwischen den nach Maßgabe des ALG seit 1995 zu erbringenden Beitragszahlungen und den (nunmehr beitragsabhängigen) Rentenansprüchen keine besondere Fürsorge des Staates zum Ausdruck bringt (vgl. wegen der Einzelheiten Senatsbeschluss vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09).
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